Das Kommunalkreditgeschäft – Hohe Summen, niedrige Risiken und Zinsen
Von Krediterio.de Redaktion | 11. Mai 2011 | Kategorie: Allgemein über Kredit & FinanzierungKommunalkredite sind Darlehen, die an Kommunen und Länder vergeben werden, um diesen die Möglichkeit zu eröffnen, Vorhaben zu finanzieren. Es handelt sich dabei um klassische Kredite, die bei den Banken ebenso unter Forderungen an Kunden fallen wie dies bei Krediten an Privat- und Geschäftskunden der Fall ist. Die Vergabe derartiger Kommunalkredite können grundsätzlich alle Banken ausführen, das meiste Geschäft in diesem Bereich wickeln allerdings die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sowie die Pfandbriefbanken ab.
Kommunalkredite werden vielfach als Annuitätendarlehen vergeben und können vielfältig eingesetzt werden. So ist es einer Stadt mit einem Kommunalkredit beispielsweise möglich, Vorhaben im Straßenbau zu finanzieren, ein Landkreis kann hiermit aber auch die Renovierung von Schulen oder Kindergärten vorantreiben. Auch Investitionen in eigene Entsorgungsbetriebe können über Kommunalkredite realisiert werden.
Wie bei Kreditvergaben an Privatpersonen auch, müssen sich Kommunen, Städte und Gemeinden per Kreditvertrag zur Rückzahlung der Kreditsumme inklusive Zinsen und Kosten verpflichten. In der Regel erfolgt dabei eine monatliche Rückführung des Kredites mit einer Annuitätenraten, die Zins und Tilgung enthält. Aber auch Tilgungsdarlehen sowie tilgungsfreie Darlehen, die erst am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt werden, sind denkbar.
Voraussetzung für das Kommunalkreditgeschäft ist es, das der Kreditantragsteller, also die Stadt oder Gemeinde, über entsprechende Einnahmen verfügt, mit denen die Kreditraten bedient werden können. Zu den Einnahmen gehören dabei vor allem die erzielten Steuereinnahmen, aber auch andere Abgaben und Gebühren, die im Kommunalhaushalt aufgelistet sind, können anerkannt werden. Diese Einnahmen haften dann vollumfänglich für die Rückzahlung des Kredites. Gleiches gilt für Vermögen der Stadt oder Gemeinde.
Aus diesem Grund verzichten die Banken im Kommunalkreditgeschäft häufig auf die Stellung von Sicherheiten. Die Kommunen müssten diese Sicherheiten nämlich aufsichtsrechtlich genehmigen lassen, was einen hohen Aufwand bedeutet. Zudem ist die Insolvenz von Kommunen und Anstalten des Öffentlichen Rechts in Deutschland nahezu ausgeschlossen, da der Staat bei finanziellen Problemen eingreifen würde.
Da Kommunen nicht als insolvenzfähig gelten, ist das Kommunalkreditgeschäft der Banken nicht mit hohen Risiken verbunden. Die Zinsen für die Kreditnehmer sind allerdings ebenfalls gering, da viele Kommunen ein A-Rating erhalten.