Wie funktioniert ein Hypothekendarlehen?

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Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, benötigt hierzu in der Regel ein Darlehen. Als Sicherheit für dieses Darlehen wird dann immer eine Grundschuld oder aber eine Hypothek eingetragen. Die Hypothek war das Grundpfandrecht, welches vor einigen Jahren vornehmlich eingesetzt wurde. Daher werden Darlehen, auch wenn sie mit einer Grundschuld gesichert sind, als Hypothekendarlehen bezeichnet.

Wer ein Hypothekendarlehen aufnehmen möchte, muss zuerst bei seiner Bank einen entsprechenden Antrag stellen. Für diesen Antrag benötigt die Bank zahlreiche Informationen, um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers bewerten zu können. Zu diesen Informationen gehören die Höhe der Einnahmen, die monatlichen Ausgaben, die derzeitige Finanzsituation sowie Daten zum Haus. Um alles bewerten zu können, müssen Antragsteller neben dem Kreditantrag auch ihre Gehaltsnachweisen, die Einkommenssteuerbescheide sowie den Grundbuchauszug und die Flurkarte einreichen.

Nachdem der Bank alle Daten und Unterlagen vorliegen, wird sie ein so genanntes Scoring durchführen. Sie ermittelt dabei die Höhe des Haushaltsüberschusses sowie den Wert der Immobilie. Anhand dieser Daten wird das Risiko der jeweiligen Finanzierung ermittelt. Seit einigen Jahren wird anhand dieses Risikos dann auch der zu zahlende Zins für den Darlehensnehmer festgelegt.

Wurde das Darlehen genehmigt, wird die Bank die Darlehensverträge erstellen und an den Kreditnehmer zwecks Unterschriftsleistung versenden. Zusammen mit dem Darlehensvertrag gehen dem Kreditnehmer dann immer auch die Unterlagen zur Grundschuldeintragung zu. Die Eintragung dieses Grundpfandrechts ist Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens. Kreditnehmer sollten daher sofort nach Zugang dieser Unterlagen einen Notar aufsuchen, der die Grundschuldeintragung vornehmen kann. Sobald die Daten dem Grundbuchamt vorliegen, kann auch hier die Eintragung erfolgen.
Ist die Grundschuld eintragen, kann die Auszahlung des Darlehens erfolgen. Da Hypothekendarlehen jedoch zweckgebunden sind, wird die Bank die Summe nur dann auszahlen, wenn sie entsprechende Belege über die Verwendung der Mittel vorliegen hat. Dies kann entweder die Fälligkeitsmitteilung über den Kaufpreis sein, aber auch Handwerkerrechnungen oder ein Bautenstandsbericht des Architekten sind möglich.






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