Stundungsgebühren für Tilgungsaussetzung bei Krediten

Stundungsgebühren für Tilgungsaussetzung bei Krediten
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Kreditnehmer, die aktuell Probleme mit der Finanzierung ihrer monatlichen Kreditrate haben, können bei ihrer Bank eine Stundung der Kreditrate beantragen. Bei einer solchen Stundung kann vereinbart werden, dass die monatlich zu zahlende Rate über einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten ausgesetzt wird. In dieser Zeit verzichtet die Bank also auf die Rückzahlung des Darlehens.

Eine Stundung hat sowohl für die Bank wie auch für den Kreditnehmer Vorteile. Der Kreditnehmer kann die Zeit der Stundung nutzen, seine finanzielle Situation wieder zu bereinigen, um künftig die Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen zu können. Dies wäre auch für die Bank vorteilhaft, die die noch offenen Kreditsummen nicht abschreiben muss.

Wird der Antrag auf Stundung gestellt, müssen Kreditnehmer in der Regel ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Für die Banken ist es vor allem wichtig, dass der Kreditnehmer nachweisen kann, dass seine Einkommenslage künftig deutlich besser ausfallen wird. Auch muss erklärt werden, warum die Finanzierung der Raten jetzt nicht mehr möglich ist. Kann der Kreditnehmer glaubhaft versichern, dass er künftig die monatlichen Ratenzahlungen wieder erbringen kann, wird die Bank der Stundung in der Regel zustimmen. Kann dies jedoch nicht geklärt werden, kann ein Antrag auf Stundung jedoch abgelehnt werden.

Stimmt die Bank der Stundung zu, wird eine entsprechende Vereinbarung erstellt. Sie beinhaltet die Dauer der Stundung, das Datum der wieder einsetzenden Kreditrate sowie die Stundungsgebühren. Diese können je nach Institut recht hoch ausfallen, Kosten von 50-250 Euro sind durchaus möglich. Diese hohen Kosten sind natürlich darin begründet, dass Kreditnehmer beim Antrag auf Stundung auf das Wohlwollen der Banken angewiesen sind und daher auch hohe Stundungsgebühren häufig übernehmen. Zudem muss aber auch bedacht werden, dass die Bank natürlich ausführlich prüfen muss, ob eine Stundung genehmigt werden kann. Die Stundungsgebühren können, je nach Vereinbarung, aus Guthaben bezahlt oder aber auf den Kredit aufgeschlagen werden. Bei letzterer Vereinbarung muss allerdings bedacht werden, dass dann für die Stundungsgebühren ebenfalls Kreditzinsen berechnet werden, so dass die Stundung dann noch teurer wird.